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1.  Zusammenfassung für Eilige
2.  Unsere Vor-Ort-Dienstleistungen
3.  Internet-Konnektivität heute
4.  Infrastruktur, Parteien, Eigentümer
5.  Dienste, Geschäftsbeziehungen
6.  Probleme mit der Endstellenleitung
7.  DSL-Statistik
8.  Kabeltrassierung
9.  Paket-Routing
10. WLAN
11. Telefonie
12. Bildergalerie
13. Ende

 

1. Zusammenfassung für den eiligen Leser

Seidl Technologies bietet in der weiteren Region um Bleicherode herum Vor-Ort-Dienstleistungen an, welche auf den Bedarf von Privatpersonen zugeschnitten sind, die Schwierigkeiten mit ihrem Zugang zum Internet, ihrem häuslichen Netzwerk im Allgemeinen oder ihren Geräten zur Telefonie haben. Wir sind unseren Kunden bei der Fehlersuche und -behebung behilflich und unterstützen sie auch bei der Planung, Installation, Inbetriebnahme, Erweiterung und Optimierung ihrer Kommunikationsinfrastruktur. Die genannten Dienstleistungen bieten wir auch Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen an, solange deren Installationen zu unserem Profil passen.

Die von uns erhobenen Entgelte setzen sich aus den Preisen für die geleistete Arbeit und das Material sowie denen für die An- und Abfahrt zusammen. Dazu kommt unsere Preisfestsetzung 2 vom 5. Februar 2022 zur Anwendung. Der Preis für die geleistete Arbeit errechnet sich, indem die Summe der Zeiten, die jeder einzelne Angestellte oder Gehilfe in den Räumlichkeiten des Kunden verbracht hat, mit dem Preis für die Arbeit je Zeit- und Personeneinheit multipliziert wird. Die Arbeitsstunde einer Person wird aktuell mit 40 € in Rechnung gestellt. Dieser Wert enthält gerundet 6,39 € Umsatzsteuer. Der Materialeinsatz wird abgesprochen, ebenso die dazugehörigen Preise. Für Kunden in Bleicherode entfallen die Fahrtkosten. Ansonsten werden zur Festsetzung der Fahrtkosten die Gesamtzahl der gefahrenen Kilometer zu den Räumlichkeiten des Kunden hin und von dort her, multipliziert mit 0,50 € je Kilometer, herangezogen. In letzterem Wert sind gerundet 0,08 € Umsatzsteuer je Kilometer enthalten. Bei Dienstleistungen vor Ort können die Fahrtkosten einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen. Folgende Karte erlaubt, sich einen groben Überblick über die fälligen Aufwendungen für An- und Abfahrt zu verschaffen. Der rote Punkt in der Mitte bezeichnet die Position von Bleicherode.

Landkreise und kreisfreie Städte in der Umgebung von Bleicherode

Sollten Sie an unseren Vor-Ort-Services Interesse haben, so bemühen Sie sich bitte um eine Kunden-ID in Verbindung mit einem anfänglichen Kundenkennwort. Beides erhalten Sie per Telefon oder Email. Telefonnummer und Email-Adresse finden Sie im Impressum. Bitte beachten Sie bei Telefonanrufen die angegebenen Bürozeiten. Mit den so gewonnenen Zugangsdaten füllen Sie weiterhin bitte das Kundendatenformular aus. Dies sollte mit einiger Sorgfalt geschehen. Freundlicherweise führen Sie sich dabei noch einmal genau vor Augen, welches Ihre Probleme sind. Wir hingegen können uns vernünftig auf unseren Vor-Ort-Einsatz vorbereiten. Unser Unternehmen ist bemüht, bedarfsgerecht zu agieren, was an dieser Stelle vor allem bedeutet, unnötige Kosten zu vermeiden. In Ausnahmefällen werden wir das Kundendatenformular auch gemeinsam am Telefon ausfüllen. Danach melden wir uns, die hinsichtlich der Aufnahme der Arbeiten notwendigen Abstimmungen zu treffen.

Nehmen Sie bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diesen Service-Typ unter AGB Vor-Ort-Leistungen IK zur Kenntnis, dazu die unter Rechtliche Hinweise gegebenen Informationen.

Bitte tragen Sie solche Dinge wie den Vertrag mit Ihrem Telekommunikationsdiensteanbieter, irgendwelche Zugangsdaten sowie die Benutzernamen und Kennwörter aller Ihrer Geräte zusammen und halten diese bereit.

Kunden mit gehobenen Ansprüchen bieten wir an, auch sämtliche Vorbereitungen im Gespräch vor Ort zu erledigen. Mehrere An- und Abfahrten dürften sich dann aber nicht vermeiden lassen.

Sollten Sie zunächst erst einmal anonym bleiben wollen, haben Sie die Möglichkeit, das genannte Kundendatenformular unter Benutzung eines Testkontos auszufüllen. In dem Falle wird nichts gespeichert.

2. Grundprinzipien unserer Vor-Ort-Dienstleistungen

Bei der Erarbeitung von Lösungen für unsere Kunden gehen wir von Konzepten aus professionellen Umfeldern aus und bilden diese auf ausgewählte Consumer-Hardware ab. Unser Hauptaugenmerk ist darauf gerichtet, langlebige Installationen zu schaffen, die Eigenschaften wie weitgehende Provider- und Zugriffstechnologie-Unabhängigkeit sowie Robustheit und Zuverlässigkeit mit niedrigen Kosten verbinden. Wir folgen nicht jedem Trend und raten von Dingen ab, die die Sicherheit Ihrer Installation in Frage stellen. Es wird versucht, bestehende Investitionen zu schützen. Dazu gehört auch, dass wir Fehler suchen und solange wie sinnvoll sanieren. Schließlich begrüßen wir auch Kunden, welche die große Lösung wollen und dabei kostenintensive Teilaufgaben selbst übernehmen möchten.

3. Internet-Konnektivität heute

Hinsichtlich der heutzutage in Privathaushalten vorgehaltenen IT-Infrastruktur spielt, getrieben von Anforderungen, die inzwischen selbst die Web-Shops einiger Anbieter stellen, ein schneller und kostengünstiger Internet-Zugang eine zentrale Rolle. Daran ändert auch die Tatsache wenig, dass nun quasi jedermann auch mit Hilfe seines Smartphones auf Inhalte im Internet zugreift. Zum Endverbraucher kommt jener schnelle und kostengünstige Internet-Zugang in Form eines Kupfer-Telefonkabels, eines Kupfer-Koaxialkabels oder eines Glasfaser-Kabels, seltener über Mobilfunk, Satellit, Long-Range-WLAN oder ähnliches. Demgegenüber kommunizieren Geräte innerhalb des häuslichen Umfeldes heute kaum noch drahtgebunden. Sie kommunizieren hauptsächlich über Funk, genauer gesagt über relativ kurzreichweitiges WLAN, sodass in den Wohnbereichen zunehmend vollständige WLAN-Abdeckung gefordert wird. Dazu erkennen auch smarte Geräte die ihnen bekannten WLAN-Netze und können diese vorzugsweise in Zugriff nehmen, um irgendwelche Volumenkontingente auf der Mobilfunkseite zu schonen.

4. Te­le­kom­mu­ni­ka­tions­in­fra­struk­tur, beteiligte Parteien, Eigentumsverhältnisse

Vor der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes war die Situation sehr übersichtlich. Es gab die Kunden und den einzigen Anbieter von Telekommunikationslösungen, einen privaten oder staatlichen Monopolisten. Dieser Anbieter war gleichzeitig der Eigentümer der gesamten Telekommunikationsinfrastruktur und ein Kunde mietete die Endgeräte. Der Anschluss von privaten Endgeräten an die Infrastruktur des Anbieters bedurfte einer Genehmigung, die für Kleinkunden praktisch nicht zu bekommen war. Auf die durchaus nachvollziehbare Forderung des Eigentümers, keinerlei fremde Geräte mit seiner Infrastruktur zu verbinden, wusste der Markt schon damals zu reagieren, wenngleich auch nur mit solch schrecklichen Dingen wie Akustikkopplern zur Datenübertragung. Trotz alledem, vorteilhaft an einer solchen Situation war die sehr einfache Geschäftsbeziehung mit ihrer klar geregelten Verantwortlichkeit, nachteilig die Abwesenheit jeglichen Wettbewerbs.

Inzwischen sind wir einige Schritte weiter. Wir haben nicht nur Telefone, sondern auch das Internet, ortsgebunden und mobil, tags und nachts, und oft auch ohne jede Begrenzung hinsichtlich des zu transportierenden Datenvolumens. Dazu hat die immer noch andauernde Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes schon Verschiedenes bewirkt. Zunächst freuen sich Millionen von Kunden über niedrige Preise. Auch muss in Deutschland heute niemand mehr ohne einen vernünftigen Internet-Zugang auskommen, obwohl nicht alle Zugriffstechnologien an jedem Ort zur Verfügung stehen. Was uns bei aller Euphorie allerdings vielerorts geblieben ist, das sind die alten Leitungen. So gibt es auch Kunden, die zu leiden haben. Das sind zum einen diejenigen, die es nicht schaffen, einen beauftragten DSL-Anschluss überhaupt zum Laufen zu bekommen. Wer zu den letzteren gehört, kann sich auf die folgenden Ausführungen konzentrieren, ein gewisses Verständnis für die Ursachen der bestehenden Probleme zu entwickeln. Dieses Verständnis wird schließlich dazu beitragen, dass am Ende eine passende Lösung gefunden wird. Die Darstellung der Zusammenhänge ist vereinfacht und beschränkt sich auf die Verhältnisse rund um das Kupfer-Telefonkabel. Trotz ihrer Verschiedenartigkeit im Detail, liegen die Dinge im Kabelfernseh- oder FTTH-Geschäft nicht grundsätzlich anders. Wer auf der anderen Seite zu denjenigen gehört, die ihren DSL-Anschluss grundsätzlich am Laufen haben und am Folgenden weniger interessiert sind, kann einiges überspringen und bei DSL-Statistik weiterlesen.

Drahtgebundene Internet-Anschlüsse benötigen das funktionierende Kabel. Es erhebt sich die Frage, wer für die Funktionsfähigkeit dieses Kabels verantwortlich ist. Verantwortlich ist zunächst der Eigentümer des Kabels. Nur haben wir heute aber nicht mehr nur einen Eigentümer wie vor der Deregulierung des Telekommunikationsmarktes. Unser Kabel ist heute in mindestens drei Abschnitte eingeteilt, die zum Vermögen von mindestens zwei verschiedenen Parteien gehören. Wer sind nun diese Eigentümer und an welcher Stelle des Kabels wechseln sie? Der Eigentümer des vom Kunden am weitesten entfernten Kabelabschnittes ist der Telekommunikationsnetzbetreiber. Der Telekommunikationsnetzbetreiber ist typischerweise der Nachfolger des oben genannten privaten oder staatlichen Monopolisten oder der Nachfolger eines Teiles dieses ehemaligen Monopolisten. Der Telekommunikationsnetzbetreiber wird gelegentlich auch als etablierter Betreiber bezeichnet. Er ist der Besitzer der Telekommunikationsinfrastruktur bis zum Gebäude des Kunden hin und wartet diese auch. Wenn Sie also in Ihrem Garten ein Loch graben und dabei die Telekommunikationsinfrastruktur beschädigen, dann bekommen Sie es mit dem Telekommunikationsnetzbetreiber zu tun. Das Eigentum und damit auch die Verantwortlichkeit des Telekommunikationsnetzbetreibers können an einem Demarkationspunkt enden, der sich im deutschen Telefonnetz Endverzweiger (Abschlusspunkt Linientechnik) nennt und typischerweise im Keller oder im Außenbereich des Gebäudes zu finden ist. Der Endverzweiger selbst liegt aber auf jeden Fall noch im Eigentum des Telekommunikationsnetzbetreibers und darf nur von autorisiertem Personal geöffnet werden. Im Bild ist alles gut zu sehen. Das dicke schwarze Kabel mit den aufgedruckten Telefonsymbolen, dass hier sechs Adernpaare führt, sowie der graue Kasten gehören dem Telekommunikationsnetzbetreiber. Das dünne graue Kabel mit zwei Adernpaaren gehört zum nächsten Kabelabschnitt. Letzteres Kabel würde man heute in der Kategorie 5e ausführen.

Zum Kunden hin folgt ein zweiter Kabelabschnitt. Dieser Abschnitt sei hier zunächst Inhouse-Telefonnetz genannt. Es herrscht heute Konsens dahingehend, dass das Inhouse-Telefonnetz als Teil der Gebäudeverkabelung zu betrachten ist. Kontrovers wird hingegen diskutiert, wem dieses Inhouse-Telefonnetz gehört und wer für sein korrektes Funktionieren verantwortlich gemacht werden kann. Dabei ist diese Frage sehr einfach zu beantworten. Das Inhouse-Telefonnetz gehört dem, der dessen Errichtung beauftragt und bezahlt hat, beziehungsweise einem entsprechenden Rechtsnachfolger. In der Regel kommen hier nur zwei Kandidaten in Betracht. So gehört das Inhouse-Telefonnetz entweder zum Vermögen des oben genannten Telekommunikationsnetzbetreibers oder zum Vermögen des Eigentümers der Immobilie. Damit kann die Verantwortlichkeit für das korrekte Funktionieren dieses Abschnittes entweder beim Telekommunikationsnetzbetreiber gesucht werden oder beim Eigentümer der Immobilie. Um es aber gleich vorwegzunehmen, korrektes Funktionieren des Inhouse-Telefonnetzes heißt zunächst, dass analoge Telefonie funktioniert, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Vom technischen Standpunkt aus betrachtet besteht das klassische Inhouse-Telefonnetz aus einer oder mehreren Zweidrahtleitungen, welche die Bezeichnung Endstellenleitung tragen. Jede dieser Endstellenleitungen reicht vom bereits genannten Demarkationspunkt Endverzweiger (Abschlusspunkt Linientechnik) bis zu einem zweiten Demarkationspunkt im Bereich des Kunden, genannt Erste Telekommunikations-Anschluss-Einheit (1. TAE). In Deutschland enthält diese erste TAE den sogenannten Passiven Prüfabschluss, welcher dazu benutzt werden kann, den Zustand der Telefonleitung von der Vermittlungsstelle aus zu beurteilen. Da sich dieser Prüfabschluss nun aber nicht mehr zwingend an der Eigentumsgrenze des Telekommunikationsnetzbetreibers befindet, sondern lediglich am Ende der Endstellenleitung, sollten sich der Telekommunikationsnetzbetreiber und der Eigentümer der Endstellenleitung miteinander verstehen. Letzteres ist natürlich von vornherein gesichert, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber gleichzeitig auch Eigentümer der Endstellenleitung ist. Auf der anderen Seite lässt die Interessenlage vermuten, dass Telekommunikationsnetzbetreiber und Eigentümer der Endstellenleitung im Allgemeinen auch im anderen Falle miteinander klarkommen, und das obwohl im Vergleich zu Strom, Gas und Wasser wenig geregelt zu sein scheint. Zunächst kann festgestellt werden, dass der Telekommunikationsnetzbetreiber und der Eigentümer der Immobilie, heute wie in der Vergangenheit, grundsätzlich keine Geschäftsbeziehungen zueinander zu unterhalten haben. Das gemeinsame Interesse wird aber schon darin bestehen, den Telekommunikationsendkunden angemessen zu versorgen. Weiter, Hausbesitzer, die keinen Euro zuviel ausgeben wollen, sind mit der Situation, dass der Telekommunikationsnetzbetreiber die Endstellenleitungen, die noch aus dem Zeitalter des privaten oder staatlichen Monopols stammen, für sich beansprucht, außerordentlich zufrieden und wünschen sicher auch in Zukunft nicht, mit diesen Dingen etwas zu tun zu bekommen. Und schließlich, Hausbesitzer, die ihre Immobilie einschließlich der Gebäudeverkabelung rekonstruiert haben, haben dies mit großer Wahrscheinlichkeit so getan, dass die Endstellenleitungen aktuellen Standards genügen und in Zukunft kaum Probleme bereiten werden. So hat der Telekommunikationsnetzbetreiber den aus seiner Sicht unangenehmsten Teil der Telefonleitung aufgewertet bekommen, ohne einen Euro ausgegeben zu haben, und ist gleichzeitig die Verantwortung für diesen Teil losgeworden. Die Suche nach einem Fehler in einer Endstellenleitung in einem großen Wohnhaus kann nämlich recht kompliziert ausfallen. Auch die Verlegung einer neuen Endstellenleitung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, insbesondere in großen Gebäuden oder wenn ästhetische Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Andererseits kann es in einem Einfamilienhaus sinnvoll sein, die Endstellenleitung aus lediglich einem halben Meter Telefonkabel bestehen zu lassen, das heißt, die erste TAE im Keller direkt neben dem Abschlusspunkt Linientechnik montiert zu haben.

In Deutschland ist der Telefonanschluss keine im Rahmen des Mietrechts geschuldete Leistung, wenn sich aus dem Mietvertrag oder dem Standard der Wohnung nichts gegenteiliges ergibt. Interessanterweise scheint jedoch die Anschlussmöglichkeit an das Festnetz, präziser ausgedrückt die Existenz eines dem Mietshaus zugeordneten Endverzweigers (Abschlusspunkt Linientechnik) zu den Mindestanforderungen an gemieteten Wohnraum zu gehören, auf deren Erfüllung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Dazu weiter aus dem Mietrecht 08 - 2015 Mietrechtslexikon, abgerufen am 19. Dezember 2016. Das Recht des Mieters auf Informationsfreiheit ist grundrechtlich geschützt (…). Der Übergabepunkt im Haus (gemeint ist der Demarkationspunkt Endverzweiger (Abschlusspunkt Linientechnik)) wird von der Telefongesellschaft (gemeint ist vom Telekommunikationsnetzbetreiber) eingerichtet, der Vermieter/Eigentümer muss die Einrichtung dulden und daran mitwirken. Sind im Haus keine Kabel vom Übergabepunkt zur Wohnung (das heißt keine Endstellenleitungen) verlegt, hat der Mieter einen Rechtsanspruch darauf, die für den Telefonanschluss notwendigen Leitungen (das heißt genau eine Endstellenleitung) und sonstigen technischen Einrichtungen (gemeint ist die erste TAE) zumindest selbst anzubringen. Es handelt sich um Einrichtungen, die der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder entfernen kann und auf Verlangen des Vermieters auch entfernen muss. Sofern durch die Leitungsverlegung nur ein minimaler Eingriff in die Bausubstanz notwendig ist, erübrigt sich die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Erteilung seiner Zustimmung aber auch nicht verweigern. Dies gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag etwas anderes vereinbart ist. (…). Man nehme also zur Kenntnis, in Deutschland kann eine Endstellenleitung im Extremfall selbst von einem Mieter besessen werden.

Der zum Kunden hin dritte und letzte Kabelabschnitt beginnt an der ersten TAE. Dieser letzte Kabelabschnitt kann recht verschiedenartig gestaltet sein. Da es nach dem 1. August 2016 in Deutschland keine legale Möglichkeit mehr gibt, einem Verbraucher ein Telekommunikationsendgerät direkt oder indirekt aufzuzwingen, kann der Kunde weitgehend selbst bestimmen, wie dieser letzte, das heißt der Kundenkabelabschnitt ausfällt. Zugleich gerät er damit natürlich auch in die volle Verantwortung was dessen Funktionsfähigkeit angeht. Junge Leute, die in eine Mietwohnung einziehen, werden sich als Router ein schickes Homecenter hinstellen und hoffen, dass sie ohne irgendein weiteres Kabel auskommen. Der Gegensatz dazu ist ein Einfamilienhaus mit mehreren unabhängigen Verkabelungen, jede von der Topologie eines Sterns. Vielleicht existieren in erster Instanz zwei Verkabelungen, gezogen mit Cat x und Koaxialkabel. Alle Kabel liegen in Leerrohren mit großen Biegeradien, so dass nichts im Wege steht, wenn es eines Tages darum geht, das eine oder andere Kabel durch eine Glasfaser zu ersetzen. Eine solche Installation bereitet schon deshalb sehr viel Freude, weil praktisch jeder neuen Anforderung mit Leichtigkeit und Eleganz nachgekommen werden kann. Auch die Kids der Familie sind normalerweise begeistert, wenn sie merken wie ein aus mehreren geschickt angeordneten Access-Points aufgebautes WLAN zu Hause im Vergleich zu einer dürren Installation woanders performt.

5. Telekommunikationsdienste für Endverbraucher, Geschäftsbeziehungen

Es kommt der Telekommunikationsdiensteanbieter oder auch Service-Provider ins Spiel. Im Kupfer-Telefonkabel-Umfeld unterhält der Telekommunikationsdiensteanbieter im Allgemeinen zwei für den Telekommunikationsendkunden interessante Geschäftsbeziehungen. Zunächst verkauft er diesem Kunden Telekommunikationsdienste und stellt ihm dafür Rechnungen aus. Der Telekommunikationsdiensteanbieter ist in dem Zusammenhang das einzige Unternehmen, mit dem der Kunde eine Geschäftsbeziehung unterhält. Ein interessanter Aspekt dieser Geschäftsbeziehung ist, in Deutschland schuldet der Telekommunikationsdiensteanbieter die Erbringung seiner Leistung an der ersten TAE. Das heißt, deutsche Gerichte setzen mittlerweile alle Klauseln und Formulierungen außer Kraft, die sich zu dem Zwecke in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Telekommunikationsdiensteanbietern wiederfinden, die Erbringung ihrer Leistung an irgendeinem anderen Punkt vor der ersten TAE festzumachen. Die zweite für den Telekommunikationsendkunden interessante Geschäftsbeziehung des Telekommunikationsdiensteanbieters ist die mit dem Telekommunikationsnetzbetreiber. Falls nämlich der Telekommunikationsdiensteanbieter und der Telekommunikationsnetzbetreiber nicht ein und dasselbe Unternehmen sind, dann ist der Telekommunikationsnetzbetreiber in vielen Ländern durch Gesetze und Verordnungen dazu gezwungen, einen gewissen Teil seiner Infrastruktur an den Telekommunikationsdiensteanbieter zu vermieten, allerdings nicht mehr bedingungslos, wie die Diskussionen um VDSL2-Vectoring in Deutschland zeigen. Die Dauer dieser Vermietung entspricht der Laufzeit des Vertrages zwischen dem Telekommunikationsendkunden und dem Telekommunikationsdiensteanbieter. Der Telekommunikationsnetzbetreiber behält jedoch die Kontrolle über sein Eigentum und wartet dies auch fachgerecht. Und jetzt kommt das Problem. In Deutschland endet der Teil der Infrastruktur, die der Telekommunikationsnetzbetreiber an den Telekommunikationsdiensteanbieter zu vermieten hat, das heißt der Teil, für dessen Funktionsfähigkeit er demzufolge auch zu sorgen hat, am Abschlusspunkt Linientechnik. Dies wiederum bedeutet. Von einer möglichen Ausnahme abgesehen, gehört einem Telekommunikationsdiensteanbieter weder die Endstellenleitung noch verfügt er über einen Vertrag, der ihm die Funktionsfähigkeit dieses Leitungsabschnittes zum Kunden hin zusichert. Damit sitzt er auf einem ziemlich dünnen Ast. Er hat eine Leistung an der ersten TAE zu erbringen, ohne die komplette Leitung bis dahin unter Vertrag zu haben. Gewiss macht ihm die Benutzung der Endstellenleitung während der Vertragslaufzeit niemand streitig, es kümmert sich aber auch niemand darum, wenn sie nicht funktioniert. Der Telekommunikationsdiensteanbieter könnte aber auch nicht einfach einen Techniker schicken, denn dieser Techniker hat von vornherein keinerlei Befugnis, an die Gebäudeverkabelung, das heißt an fremdes Eigentum Hand anzulegen. Die einzig mögliche Problemlöseprozedur wäre daher die, den tatsächlichen Besitzer der Endstellenleitung ausfindig zu machen und mit diesem darüber zu verhandeln, wie weiter vorzugehen ist. Damit dürfte solch ein Vorgang beginnen teuer zu werden. Was immer bleibt ist die Hoffnung, dass die Endstellenleitung in Ordnung ist. Letzteres ist ja normalerweise auch der Fall.

6. Probleme mit der Endstellenleitung, was die einzelnen Parteien tun

Die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten für Endverbraucher ist ein Massengeschäft, welches in der Regel reibungslos abläuft. Im Folgenden wird jetzt einmal gefragt, was in dem Fall passieren kann, dass eine Endstellenleitung tatsächlich defekt ist. Das Finden der Antwort auf eine solche Frage ist nicht einfach. Trotzdem wird es hier versucht. Zunächst gibt es unter allen möglichen Telekommunikationsdiensteanbietern, die man als Kunde haben kann, jeweils einen ausgezeichneten, und zwar den, der gleichzeitig als Telekommunikationsnetzbetreiber in Erscheinung tritt. Wenn dieser spezielle Telekommunikationsdiensteanbieter dann auch noch die Endstellenleitung besitzt, dann wird die Endstellenleitung repariert, sicher ökonomisch, aber es wird danach alles funktionieren. Dem Kunden entstehen keine Kosten. Die Sache läuft also so, wie man sich das vorstellt. Nachstehend nehmen wir an, dass der Telekommunikationsdiensteanbieter die Endstellenleitung nicht besitzt, auf der anderen Seite aber willens ist, die geschuldeten Dienste zu erbringen. Dann wird er den Eigentümer der Endstellenleitung ausfindig machen, um mit diesem zu vereinbaren, auf welche Weise sie repariert werden soll. Das Reparieren der Endstellenleitung kann der Eigentümer nicht verweigern. Der Telekommunikationsdiensteanbieter kann nun vom Eigentümer verlangen, dass letzterer die Endstellenleitung auf seine Kosten instand setzt. In dem Falle kann er aber nicht mehr erwarten, als dass diese Endstellenleitung für analoge Telefonie tauglich gemacht wird. Der Telekommunikationsdiensteanbieter möchte aber typischerweise DSL verkaufen und hat somit sogleich wieder das Problem, dass die Endstellenleitung nach der Instandsetzung zwar für analoge Telefonie, aber vielleicht nicht für DSL geeignet ist. Er kann also wieder nur hoffen. Die zweite Möglichkeit ist die, dass der Telekommunikationsdiensteanbieter die Reparatur selbst bezahlt. Nur in dem Falle kann er sich wirklich sicher sein, dass die Endstellenleitung ihren Zweck erfüllen wird. Wieder entstehen dem Kunden keine Kosten. Ein weniger verantwortungsvoller Telekommunikationsdiensteanbieter löst das Problem anders. Solch ein Anbieter betrachtet sich zunächst als Opfer widriger Umstände. Er wird, nachdem ein Fehler in der Endstellenleitung festgestellt worden ist, einfach vom Vertrag mit dem Endkunden zurücktreten. Eine solche Vorgehensweise hilft dem Kunden zwar nicht weiter, gilt aber nicht als unfair. Unfair ist es hingegen, den Kunden hinzuhalten und gleichzeitig alles schleifen zu lassen. Und dann gibt es noch den cleveren Telekommunikationsdiensteanbieter. Dieser unterhält eine Verfügbarkeitsdatenbank, aus der mit der Zeit alle Gebäude mit mangelhaften Endstellenleitungen entfernt werden. Auf diese Weise wird Kunden, die in solchen Gebäuden wohnen, in Zukunft gar kein Angebot mehr unterbreitet und somit gibt es mit ihnen auch keinen Ärger mehr.

Man darf sich die Frage stellen, warum in Deutschland manches schwieriger ist als in anderen Ländern. Nun, Deutschland ist ein schönes Land. Vergleichsweise viele Kabel liegen unterflur beziehungsweise unterputz. Deshalb schmerzen alle Aktivitäten an der Kabelinfrastruktur deutlich mehr als in anderen Ländern, in denen vielleicht alles außen an der Hauswand entlang in circa drei Metern Höhe befestigt ist. Und schnell einmal eine Endstellenleitung gut sichtbar an der Fassade hochzuziehen, das geht in Deutschland gar nicht. Dazu kommt, dass mehr als die Hälfte aller Deutschen zur Miete wohnen und Mieter normalerweise weder etwas mit der Infrastruktur zu schaffen haben noch irgend etwas genehmigen können. In Mietwohnungen der oberen Preisklasse ist mit großer Wahrscheinlichkeit alles in Ordnung. Wenn es also zu Interessenkonflikten kommt, die notwendige Änderungen an den Kabeln zur Zerreißprobe eskalieren lassen, dann dürften solche im unteren Mietpreissegment zu beobachten sein.

Drahtgebundene Internet-Anschlüsse, dazu mögen hier auch die Kupfer-Koaxialkabel- und die Glasfaser-Anschlüsse zählen, sind eine feine Sache und nur wenn kein Weg dahin führt, sollten funkbasierte Zugriffstechnologien ins Auge gefasst werden. Der Weg dahin kann aber schon steinig sein. Was ist nun zu raten, wenn ein beauftragter Anschluss nicht zum Laufen kommt? Eine mögliche Vorgehensweise sieht folgendermaßen aus. Schafft es ein Telekommunikationsdiensteanbieter in angemessener Frist nicht, einen funktionierenden Internet-Anschluss zu schalten, sollte nicht zu lange damit gewartet werden, diesen Telekommunikationsdiensteanbieter durch einen anderen zu ersetzen. Wenn der aktuelle Telekommunikationsdiensteanbieter vernünftig ist, wird er einer Vertragsauflösung umgehend zustimmen, denn er bleibt seinen Service schuldig. Es interessiert niemanden, dass er dafür unter Umständen nichts kann. Verhält sich der aktuelle Telekommunikationsdiensteanbieter hingegen wenig geschmeidig, sollte die Angelegenheit ohne zu zögern einer Anwaltskanzlei übergeben werden. Das spart viel Zeit und am Ende auch Geld. Einmal befreit kann man dem nächsten Telekommunikationsdiensteanbieter als Neukunde gegenübertreten, alle damit verbundenen Boni nutznießend. Trotzdem wird man vielleicht nicht ganz so günstig davonkommen wie beim gerade erst entlassenen. Es muss aber das Ziel im Auge behalten werden. Deshalb wird inbesondere empfohlen, darüber nachzudenken, ob nicht vielleicht derjenige Telekommunikationsdiensteanbieter gewählt werden sollte, der gleichzeitig als Telekommunikationsnetzbetreiber in Erscheinung tritt. Es wird weiterhin empfohlen, zumal es ja tatsächlich irgendwelche Probleme zu geben scheint, den oft zum Festpreis angebotenen Installationsservice dazuzukaufen. Dieser Zukauf verleiht dem Auftrag einen besonderen Status, mit dem er sich gut sichtbar aus der Masse heraushebt. Für diejenigen, die in ihrem eigenen Haus leben, sieht die Vorgehensweise deutlich einfacher aus. Man lässt die Endstellenleitung auf eigene Kosten auf Vordermann bringen und fertig. Sollten Sie schließlich als eventuell allein gelassener Telekommunikationsendkunde zu der Überzeugung kommen, dass es womöglich besser wäre, sich von uns hinsichtlich des nächsten Schrittes beraten zu lassen, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir verfügen über Messtechnik, die es ermöglicht, auf direkte Weise nach Fehlern in Endstellenleitungen zu suchen.

7. DSL-Statistik

Läuft eine DSL-Verbindung einmal, ist ein großer Schritt geschafft. Damit kann man sich den Zustand einer Verbindung aus der Sicht des Modems ansehen. Die angezeigten Datenraten sollten den Erwartungen entsprechen. Sie sollten sich, wenn das Modem aus- und wieder eingeschaltet wird, geringfügig ändern. Die Existenz geringfügiger Datenratenänderungen lässt den Schluss zu, dass die Hardware, die zur Telefonvermittlung gehört, nicht zu alt ist. Ändert sich die Datenrate mit dem Aus- und wieder Einschalten des Modems allerdings erheblich, das heißt, die Datenratenaushandelprozedur liefert kein einigermaßen reproduzierbares Ergebnis, dann muss davon ausgegangen werden, dass die Leitung irgendein Problem hat. Letzteres geht normalerweise einher mit ziemlich hohen Werten für die Frame- und Bit-Fehlerraten. Sie können uns damit beauftragen festzustellen, in wessen Verantwortungsbereich derartige Leitungsprobleme fallen, und, sollten Sie für diese Probleme verantwortlich gemacht werden, auch damit, diese zu beheben.

8. Kabeltrassierung

Sie haben Ihr Netzwerk und alles was dazu gehört schon längere Zeit in Betrieb. Im Großen und Ganzen funktioniert auch alles gut. Sie haben jedoch das Gefühl, dass viel zu viele Kabel, Switches, Adapter und vor allem Steckernetzteile herumliegen. Weiter sind Sie zu oft damit beschäftigt, unter die Tische zu kriechen, um eine unterbrochene Verbindung wiederherzustellen, natürlich nachdem Sie einige Zeit damit zugebracht haben, herauszufinden, warum dies und das wieder einmal nicht geht. Und Sie haben längst verstanden, dass die zu Ihrer Kommunikationsinfrastruktur gehörenden Kabel auf dem Fußboden vier Feinde haben: lieblos agierendes Reinigungspersonal, nach Aufmerksamkeit lechzende Haustiere, interessierte Kleinkinder und aufgebrachte Lebensgefährten. Aufräumen und Hochbinden aller Kabel sind ein guter Anfang, Kabelkanäle sind besser. In vielen Fällen lassen sich weit oben verlegte Kabelkanäle ertragen und sie erlauben, so sie großzügig genug ausgelegt sind, die Ordnung über Jahrzehnte hin aufrechtzuerhalten. Natürlich passiert es irgendwann, dass, wenn immer bloß dazugelegt wird, auch der größte Kanal einmal voll ist. Bekommt man die Abdeckungen einfach nicht mehr eingerastet, dann ist der Moment gekommen, an die Überarbeitung der gesamten Installation zu gehen. Fragen Sie uns zum Thema Kabelkanäle. Wir installieren so etwas und sagen Ihnen auch, wie sich zwanzig Meter DVI, HDMI, DisplayPort oder USB vernünftig überbrücken lassen und wie die Sache bei Lautsprecherkabeln aussieht. Dazu haben wir Erfahrung mit verschiedenen Technologien und Medien zur Übertragung von Ethernet-Paketen, angefangen von Adaptern für PowerLAN bis hin zu Medienkonvertern für Glasfaser und POF. Und, solange irgendwelche metallischen Leiter an andere Orte geführt werden, solange bleiben Themen wie galvanische Trennung, Erd- und Masseschleifen, Abschirmung, Potenzialausgleich und Erdung sowie Ausbreitungsbedingungen für externe elektromagnetische Exzesse von Relevanz. Nicht zuletzt deshalb ist die Methode des Aufbrechens galvanischer Verbindungen an geschickt gewählten Stellen und des Überbrückens der resultierenden Unterbrechungen mit Hilfe von optischen Verbindungen im Mehrmeterbereich oder auch mit Hilfe von WLAN nach wie vor willkommen.

9. Paket-Routing

In Deutschland wurde ADSL um die Jahrtausendwende eingeführt und damit auch die Consumer-Router. Diese Consumer-Router waren anfangs kleine und bescheidene Geräte, die sich mit wenigen Watt Leistungsaufnahme begnügten. Sie funktionierten solange gut, bis aufwändige WLAN-Verschlüsselungsalgorithmen in Mode kamen, die auf den Prozessoren im Allgemeinen nicht mehr ausgeführt werden konnten. Deshalb enthalten DSL-Router heute sehr viel mehr und vor allem viel schnelleres Silizium als in der Vergangenheit und sind damit in der Lage, außer der Realisierung des Internet-Anschlusses selbst eine Vielzahl von darauf aufbauenden Diensten bereitzustellen. Auch die Bedienoberflächen sind immer besser geworden, sodass die an und für sich genommen recht komplizierten Mechanismen von vielen Benutzern überschaut und konfiguriert werden können. So ist heute insbesondere auch das Routing komplett vorkonfiguriert, dass einem normalen Anwender kaum etwas zu tun bleibt. Die Situation ist eine andere, sobald Sie mehrere Netze betreiben und irgendwelche Geräte von der Stange, wie zum Beispiel einen Drucker, in all diesen Netzen sichtbar werden lassen wollen, ohne die Trennung der Netze aufzugeben. Unter solchen Bedingungen beginnt Routing interessant zu werden. Auch in diesem Zusammenhang unterstützen wir Sie gern.

10. WLAN

WLAN ist ein ausgereifter, hochkomplexer Funknetztyp der IEEE-802.11-Familie. WLAN ist heute in praktisch jedem Haushalt präsent, in dem Notebooks, Smartphones oder ähnliche Geräte betrieben werden. Gelegentlich übersehene Phänomene bei WLAN-Verbindungen sind die folgenden. Mit sich verschlechternden Übertragungsbedingungen kann zunächst auf niedrigere Datenraten zurückgeschaltet werden. Verschlechtern sich die Übertragungsbedingungen weiter, wächst der Anteil fehlerhaft übertragener Pakete dramatisch an und schließlich reißt die Verbindung zeitweise ab. Zeitweise deshalb, weil in Grenzfällen ständig versucht wird, abgerissene Verbindungen wieder aufzubauen. Die Maschinerie gibt also erst sehr spät auf. Dazu kommt, dass derartige Vorgänge von den Sicherungsmechanismen übergeordneter Protokollschichten verschleiert werden. Folgerichtig entgehen unaufmerksamen Benutzern die tatsächlichen Aktivitäten, sodass ihnen verborgen bleibt, warum sich ihre Datenübertragungen im Einzelfall kaum erträglich dahinschleppen. Entsprechen die Datenraten an vom Access-Point weiter entfernten Orten nicht den Erwartungen, dann schafft das Aufstellen mehrere Access-Points im Allgemeinen Abhilfe. Gern analysieren wir Ihre Situation, beraten Sie und setzen Ihnen Umgebungen mit mehr als einem Access-Point auf. Diesen WLAN-Access-Point verwenden wir zum Beispiel, um die Gäste unserer Garten-Parties mit ihren smarten Geräten glücklich zu machen.

11. Telefonie

Inzwischen ist VoIP weitgehed durchgesetzt. VoIP auf SIP-Basis hat sich seit der Jahrtausendwende von besser als gar nichts hin zu funktioniert recht gut entwickelt. Es sieht so aus, als würden die Telekommunikationsnetzbetreiber VoIP-Pakete inzwischen ausreichend hoch priorisieren. Es sieht weiterhin so aus, als ob VoIP in managed Intra-Netzen perfekt funktioniert. Und es sieht schließlich so aus, als litten privat etablierte VoIP-Verbindungen weniger als früher an unzureichender Priorisierung, was mit dem fortschreitenden Netzausbau zusammenhängt, aber sie sind natürlich immer noch anfällig. Dennoch bleibt einiges zu tun und es gilt auch, eine Reihe von Dingen zu beachten. So garantieren Telekommunikationsdiensteanbieter in Deutschland Endkunden für VoIP-Telefonie eine Verfügbarkeit von 97 Prozent, was nichts anderes bedeutet, als dass man im Jahr schlimmstenfalls elf Tage lang ohne Telefon dasteht. Hinsichtlich analoger Telefonie hat man Verfügbarkeiten größer als 99,7 Prozent in Erinnerung, oder einen Tag im Jahr ohne Telefon. Auch solche Geschichten, dass bei Ausfall der Elektroenergieversorgung ohne zusätzliche Aufwendungen mit üblichen VoIP-basierten Telefoniegerätschaften überhaupt nicht gearbeitet werden kann, gilt es zumindest zu bedenken. Keine Frage, VoIP ist die Zukunft und es wird auch immer besser. Seidl Technologies besitzt auf diesem Gebiet langjährige Erfahrungen. Fragen Sie uns, wenn Sie wissen wollen, was in welchem Falle vorgesehen werden sollte.

12. Bildergalerie

Ig01SmallBusynessDataProcessingFacility.jpgIg02SambaServerWithUps.jpgIg03NetworkNode.jpgIg04CustomerPremisesTerminalMainsWifiDectFaxAccessPoint.jpgIg05BufferSpaceForExcessFiberOpticCableMeters.jpg
Ig06WorkstationOne.jpgIg07MainsEthernetAccessPointWorkstationOne.jpgIg08WorkstationsTwoAndThree.jpgIg09MainsEthernetAccessPointWorkstationsTwoAndThree.jpgIg10ServicePointTwoMainsWifiDectFaxAccessPoint.jpg

13. Ende

Wenn Sie hier angekommen sind und das Gefühl haben, dass mit Ihrem Internet-Zugang, Ihrem Netzwerk, Ihrem WLAN und Ihren Telefonen alles in Ordnung ist, dann lehnen Sie sich entspannt zurück und genießen Sie die Inhalte, die das Internet für Sie bereithält White Smiling Face. Andernfalls arbeiten Sie sich bitte noch einmal durch die oben angegebene Zusammenfassung White Frowning Face.

   
             
   

   
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